KIM-Verordnung: Was bedeutet sie für Immobilienkäufer in Österreich?

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terrapixelio

23.08.2025

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Die KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) wurde eingeführt, um die Stabilität des österreichischen Immobilienmarkts zu sichern. Seit ihrem Inkrafttreten im August 2022 gelten deutlich strengere Vorgaben für private Immobilienfinanzierungen. Dazu gehören unter anderem ein Eigenmittelanteil von mindestens 20 %, eine maximale Kreditlaufzeit von 35 Jahren sowie die Begrenzung der monatlichen Kreditrate auf höchstens 40 % des verfügbaren Haushaltsnettoeinkommens.

Für viele Immobilieninteressierte – insbesondere junge Familien, Selbstständige oder Erstkäufer – bedeuten diese Regelungen eine echte Herausforderung. Der Traum von der eigenen Immobilie scheint für viele in weitere Ferne zu rücken. Dennoch gibt es Wege, auch unter den aktuellen Rahmenbedingungen zu einer passenden Finanzierung zu kommen. Möglichkeiten sind etwa die Einbindung von Bausparverträgen, Überbrückungsfinanzierungen oder die Unterstützung durch Familienmitglieder in Form von Bürgschaften oder Schenkungen.

Wichtig ist vor allem eine frühzeitige und individuelle Beratung. Wer die KIM-Vorgaben kennt und gemeinsam mit einem Finanzierungsexperten eine durchdachte Strategie entwickelt, kann auch heute noch realistisch und nachhaltig in Wohneigentum investieren.

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